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UrhG § 54a Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung

UrhG § 54a Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung

[ Auszug: (1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es nach § 53 Abs. 1 bis 3 durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung  ... ]